Graffitis haben eine lange Tradition. Wahrscheinlich eine längere, als du vielleicht denkst. Denn bereits im antiken Griechenland und im alten römischen Reich gab es diese Text- und Bildkunstwerke an Wänden im öffentlichen Raum.
Natürlich ist das nicht immer erlaubt. Und auf keinen Fall wollen wir dich mit dieser Aktion dazu aufrufen, etwas Illegales zu tun. Prüfe deshalb, bevor du an dein Moosgraffiti machst, dass du die von dir anvisierte Wand auch tatsächlich nutzen darfst.
Tipp: Reverse Graffiti
Eine Sonderform des Graffiti ist das sogenannte „Reverse Graffiti“. Dabei tragen die Graffiti-Künstler*innen durch ihre Schablonen nicht Farben auf Wände etc. auf – sondern sie entfernen mit Bürsten, Lappen und Reinigungsmitteln den Schmutz. Dadurch, dass dann die Wand etc. partiell wieder heller oder bunter ist, sieht man das Motiv ziemlich gut.
Das kann von ganz einfachen Mitteln reichen – etwa, dass du mit Hilfe einer Schablone und deinen Fingern partiell den Staub von einer staubigen Fensterscheibe wegreibst – bis hin zu ziemlich aufwendigen Maßnahmen, wie Hochdruckreiniger, die Hauswände partiell säubern.
Weil beim Reverse Graffiti ja nichts beschädigt wird, sondern nur gereinigt, ist es bisher unklar, ob diese Form des Graffiti rechtswidrig ist (siehe zum Beispiel einen Beitrag im Kölner Stadtanzeiger oder in der taz. Wir empfehlen dir allerdings dennoch zu klären, ob der/die Besitzer*in der Wand etc. etwas dagegen hat.
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